Guten Morgen,
habe hier einen schwierigen Fall.
Ehemann verstirbt im Jahre 2009.
Es gibt ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament vom 24.03.2009, welches ich bereits eröffnet habe. (Gegenseitige Einsetzung Ehegatten)
Im Erbscheinsantrag gibt die Ehefrau an, dass es noch ein weiteres notarielles Einzeltestament des Erblassers in Mallorca gibt. Errichtet vor einem mallorcinischen Notar. (Ehefrau 1/2 + Kinder je 1/4)
Das mallorcinische Testament liegt mir nur in Kopie vor. Eine Eröffnung scheint nicht erfolgt zu sein.
Wie ist weiter vorzugehen?
Den Notar habe ich bereits angeschreiben mit der Bitte um Eröffnung. Jedoch bislang ohne Erfolg.