Testament Mallorca

  • Guten Morgen,

    habe hier einen schwierigen Fall.

    Ehemann verstirbt im Jahre 2009.

    Es gibt ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament vom 24.03.2009, welches ich bereits eröffnet habe. (Gegenseitige Einsetzung Ehegatten)

    Im Erbscheinsantrag gibt die Ehefrau an, dass es noch ein weiteres notarielles Einzeltestament des Erblassers in Mallorca gibt. Errichtet vor einem mallorcinischen Notar. (Ehefrau 1/2 + Kinder je 1/4)

    Das mallorcinische Testament liegt mir nur in Kopie vor. Eine Eröffnung scheint nicht erfolgt zu sein.

    Wie ist weiter vorzugehen? :oops:

    Den Notar habe ich bereits angeschreiben mit der Bitte um Eröffnung. Jedoch bislang ohne Erfolg.

  • Wie soll man Deine Fragen beantworten, wenn Du wichtige Daten nicht mitteilst? z.B.:
    Letzter Wohnsitz, Staatsangehörigkeit beider Ehegatten. Datum des Malletestamentes.
    Welchen Notar hast Du angeschrieben? Den auf Mallorca? Ich vermute mal, dass der keine Testamentseröffnung kennt. Er könnte Dir, wenn er mag, eine begl. Abschrift übersenden, die Du dann selbst eröffnest.

  • Ergänzung:

    Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitz beider Ehegatten in Deutschland.

    Malletestament datiert vor dem eröffneten dt. Testament.

    Angeschrieben wurde der Notar auf Mallorca.

  • Inhalt des spanischen Testaments? Bekannt?

    Was sagt das deutsche Testament zu vorherigen Testamenten? Alle widerrufen? Oder nimmt das deutsche Testament das spanische vom Widerruf aus?

    Auf jeden Fall ist das spanische Testament -ggf. in begl. Abschrift- zu den Nachlassakten zu bringen und ggf. -falls nicht eine (nachlassgerichtliche) Eröffnung in Spanien erfolgt ist- hier ostenpflichtig- zu eröffnen.

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