Urkunden-Vollstreckungsbescheid

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem mit einer Akte:

    Es wurde durch das zentrale Mahngericht ein Urkunden-Vollstreckungsbescheid erlassen, gegen den fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
    Im Verfahren wird zunächst Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.

    Nun wird der Einspruch "analog § 703 Abs. II Nr. 4 ZPO darauf beschränkt, der Beklagten ihre Rechte im Nachverfahren vorzubehalten."

    Jetzt legt mir die Abteilungsrichterin die Akte vor, mit der Bitte einen Vorbehaltsvollstreckungsbescheid zu erlassen.

    Ich verstehe nicht, was sie von mir will, denn ein Vollstreckungsbescheid ist schon erlassen, und den Vorbehalt hätte man dort doch nur nach Widerspruch eintragen können,oder ?


    Hat jemand sachdienliche Hinweise :gruebel: ?

    Ganz lieben Dank im Voraus für alle Ideen !

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