ZV gegen mehrere Schuldner und Drittschuldner

  • Hallo,

    ich betreibe die ZV gegen 2 Schuldner und möchte gleichzeitig von jedem Schuldner das Konto pfänden. Beide sind bei der gleichen Bank.

    Wie führe ich die ZV durch? Mein Programm füllt das Pfüb-Formular nur für einen Schuldner aus.

    Oder muss ich zwei Anträge machen, die ich gleichzeitig rausschicke, da ich ja nur einen Titel habe. Kann ich dann doppelt abrechnen?

    Danke vorab

    Liane

  • Für jeden Schuldner extra - sind ja auch zwei Angelegenheiten und 2 Vollstreckungsgebühren.

    Zweite vollstreckbare Ausfertigung anfordern - dir steht pro Schuldner eine solche zu.

  • Ich hänge mich mal an das Thema ran.

    Mir liegt ein Antrag auf Erlass Pfüb gegen 2 Schuldner als Gesamtschuldner vor. Gepfändet werden Ansprüche bei einem Kreditinstitut und einer Bausparkasse.

    Kann der Gläubiger hier einen Antrag verwenden?
    Falls ja, was kann der RA abrechnen? Beantragt wurden RA-Kosten aus der Gesamtforderung x 2 inkl. Erhöhungsgebühr, da es sich um 2 unterschiedliche Pfändungen handelt.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Ich hänge mich mal an das Thema ran.

    Mir liegt ein Antrag auf Erlass Pfüb gegen 2 Schuldner als Gesamtschuldner vor. Gepfändet werden Ansprüche bei einem Kreditinstitut und einer Bausparkasse.

    Kann der Gläubiger hier einen Antrag verwenden?
    Falls ja, was kann der RA abrechnen? Beantragt wurden RA-Kosten aus der Gesamtforderung x 2 inkl. Erhöhungsgebühr, da es sich um 2 unterschiedliche Pfändungen handelt.

    Gruß Grottenolm

    inkl. Erhöhungsgebühr erschließt sich mir grad nicht oder hast du vorliegend auch 2 Gläubiger ?

    http://lexetius.com/2011,1529 (mehrere Drittschuldner)

  • Nur eine Erhöhungsgebühr, da nur zwei Auftraggeber. Man stellt auf diese Anzahl ab und nicht auf die Zahl der DS.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
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    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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  • Ausgangslage ist ein Gläubiger, zwei Schuldner und 2 Drittschuldner.

    Der Rechtsanwalt meint, er bekommt hier die Gebühr nach Nr. 3309 2mal, da es sich um verschiedene Forderungen gegen verschiedene Drittschuldner handelt.

    Ich teile diese Meinung nicht, da er ja alles in einen Pfüb verpackt hat und daher es sich jeweils um die gleiche Forderung der Schuldner gegen den jeweiligen Drittschuldner handelt. ZV mache ich aber auch erst seit ca. 6 Monaten und da bin ich einfach überfragt.

    Gruß Grottenolm

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  • Freundlicher Hinweis auf das Kostengeringhaltungsprinzip ggü dem Schuldner sowie einen aktuellen RVG-Kommentar.

    Ebenso liebevolle Ankündigung, bei zukünftigen Pfändungen sich Nachweise diesbezüglich vorlegen zu lassen, ob vorangegangene Pfändungen der Höhe nach überhaupt die veranlagten Gebühren haben entstehen lassen. :teufel:

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    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Bisher ist hier nur die kostenrechtliche Frage behandelt worden.
    Kann den bei Gesamtschuldnern tatsächlich ein Formular verwendet werden, wenn unterschiedliche Forderungen der Schuldner gepfändet werden? Was geht den Arbeitgeber des einen an, wo der andere Schuldner arbeitet? Aus Datenschutzsicht halte ich das für sehr bedenklich.

  • Wie aus allen Fragen hier ersichtlich, ging es bei der einheitlichen Behandlung immer darum, dass zwar zwei Schuldner existierten, aber sie je einen gemeinsamen Drittschuldner hatten.

    Laufen die Drittschuldner "auseinander", sind insoweit auch getrennte Anträge zu verwenden. Basis kann ja in beiden Fällen der gemeinsame Titel sein.

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