Guten Morgen!
Ich habe eine Vollstreckungsakte vorliegen, in der durch die seinerzeit bevollmächtigte Tochter der Schuldnerin Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung eingelegt wurde.
Den Widerspruch habe ich zurückgewiesen. Dagegen hat die bevollmächtigte Tochter Beschwerde eingelegt.
Inzwischen wurde der Tochter die Vollmacht entzogen und die Schuldnerin wird von einer Anwaltskanzlei vertreten.
Bei dieser habe ich nachgefragt, ob die Beschwerde aufrecht erhalten oder zurückgenommen wird, eine Antwort steht noch aus.
Die Tochter hat allerdings einen Schriftsatz eingereicht und beantragt, dass "ihre Person in dem Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren beigeladen wird". Sie möchte durch die Beiladung "ihre legitimen Interessen durch Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen, die sich illegitimerweise gegen die Schuldnerin richten, wahren." Als Beigeladene beantragt sie die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Eintragung der Schuldnerin im Schuldnerverzeichnis.
Für eine "Beiladung" gibt es m.E. keinerlei gesetzliche Grundlage. Am Verfahren beteiligt sind der Gläubiger, der Schuldner und die jeweiligen Vertreter.
Was mache ich aber jetzt rein formell mit diesem Antrag? Zurückweisen? Wie begründen? Rechtsmittel sofortige Beschwerde?
Über Antworten würde ich mich freuen!