Guten Tag zusammen,
ich hätte hier mal eine Frage zum Stimmrecht, die in letzter Zeit des Öfteren aufschlägt:
In der Teilungserklärung wird das Objektprinzip (bzw. das Wertprinzip) vereinbart.
Ausnehmen für die Fälle, in welchen per WEG das Kopfprinzip Vorschrift ist, werden nicht getroffen. Es gibt auch keinen Zusatz wie "soweit gesetzlich zulässig" oder eine salvatorische Klausel.
Ist eine solche Vereinbarung akzeptabel? Ich finde leider nirgends eine eindeutige Aussage.
Liebe Grüße
Curiouser