Hallo ich habe aus gegebenem Anlass eine Frage, die ich versucht habe zu beantworten.
Weiß nur nicht ob ich das richtig gemacht habe. Wäre über jede Antwort dankbar.
Ein Rechtspfleger R erscheint bei dem Vorsitzenden des Personalrats beim Amtsgericht A und trägt vor er habe vom OLG O ein Schreiben erhalten.
Darin steht, dass die Probezeit verlängert werden soll und im Zuge dessen auch eine Abordnung ans Amtsgericht B und danach eine Versetzung ans Amtsgericht C erfolgen soll.
R möchte, dass der Personalrat oder wer auch immer für ihn zuständig ist für seine Interessen tätig wird.
Frage: Welche Personalvertretung ist jeweils zu beteiligen?
Antwort:
-Verlängerung der Probezeit: Personalrat des Amtsgerichts A
-Abordnung vom Amtsgericht A ans Amtsgericht B -> Personalrat des Amtsgerichts A, da die Stammdienststelle bleibt
Ist auch die Beteiligung des Personalrats des Amtsgerichts B erforderlich, da ein 2. Dienstvorgesetzter dazu kommt?
-Versetzung ans Amtsgericht C
Versetzung vom Amtsgericht B (das Amtsgericht wohin er abgeordnet wurde) oder Versetzung vom Amtsgericht A (Stammdienststelle)
oder sogar von beiden und somit Beteiligung des Personalrats vom Amtsgericht A und Amtsgericht B?