Hallo,
im Grundbuch wurde eine Grundschuld in Höhe von 75.000 Euro, anstatt - wie bewilligt - von 74.000 Euro eingetragen.
Ich habe erst seit Kurzem das Vergnügen, Grundbuchsachen zu bearbeiten und bin daher etwas verunsichert, wie ich nun am Besten vorgehe bzw. vorgehen muss.
Trage ich nun einen Amtswiderspruch gem. § 53 GBO ein?
Der Kommentar hat mir bisher leider nicht viel geholfen; wie müsste das Ganze aussehen? Halbspaltig in Spalte 4 für den Eigentümer? Muss ich genau bezeichnen, dass sich der Widerspruch gegen die Höhe der Grundschuld richtet und wie geht es dann weiter; wie sieht die Eintragung zur Berichtigung aus?
Vielen Dank schon im Voraus!