• Ich hab da allgemeine Frage:

    Nach Beendigung des Aufgebotsverfahrens möchte nunmehr meine neue SE plötzlich dass ich den Prüfvermerk im Aktendecken (komme aus Niedersachsen) ausfülle. Musste das vorher nie tun und möchte nichts falsch machen.

    Da trägt man nur ein welche Seiten der Akte nicht vernichtet werden dürfen. Sind das dann das Aufgebot und der Ausschließungsbeschluss?

    Muss ich noch was anderes beachten?

  • Richtig, dafür ist die Geschäftstelle zuständig. Jedoch sollte auch der Rpfl. wissen, was vernichtet werden darf und was nicht. Die Entscheidungen sind natürlich auszuschließen.

    How can I sleep with Your voice in my head?

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