Ich sehe dies kritisch. Wenn es nur noch die E-Akte und elektronischen Postverkehr gibt, macht man sich angreifbar. Es ist viel einfacher möglich, die elektronische Infrastruktur lahm zu legen als ein analoges Büro oder Gericht. Klar sind Vorteile in einem elektronisch geführten Büro vorhanden, jedoch sich wegen einer nicht durchdachten Entscheidung von oben sich sehenden Auges in Abhängigkeit von Dritten (wie z. B. Atos als beA-Dienstleister) zu begeben, halte ich für sehr fahrlässig.
Wenn dazu auch noch in schlimmer Weise dilletantisch ein solch wichtiges Vorhaben umgesetzt wird, kommt mir das Grauen...
beA kommt später
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Enzian -
27. November 2015 um 21:09
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Das ist aber keine Frage des Alters, auch wenn ich selbst lieber mit Papier arbeite, auch wegen der Möglichkeit einfach schnell was anzustreichen oder zu notieren. Meine Kinder lernen und arbeiten auch lieber mit papiernen Unterlagen. Und der Hirnforscher Prof. Spitzer sagt auch, daß man mit der Hand geschriebenes besser behält.
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Im beA wurde eine weitere Sicherheitslücke entdeckt (hier). Es ist wirklich nicht zu fassen.
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beA bis mindestens Mitte Mai 2018 offline:
https://www.ibr-online.de/IBRNavigator/d…ws&NewsID=28311 -
Das gehört eigentlich zu den "Sachen zum Lachen".
q.e.d., weitsichtiger Tom.
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Eine weitere Sicherheitslücke, an der gearbeitet werden muss. Und da sage noch einer, das Projekt BER sei teuer...
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https://www.lto.de/recht/juristen…rschluesselung/
Diese neueren Nachrichten klingen nicht danach, als ob das elektronische Anwaltspostfach demnächst käme.
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Angeblich darf mit beA-Nutzungspflicht ab 3. September gerechnet werden: https://www.lto.de/recht/juristen…ab-3-september/
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s. dazu diese Meldungen:
BRAK: beA-Abschlussbericht liegt vor – Über Wiederinbetriebnahme wird bald entschieden
Das Abschlussgutachten der Firma secunet Security Networks AG weist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als geeignetes System zur vertraulichen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr aus. Dies meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), deren Hauptversammlung nun am 27.06.2018 über die Wiederinbetriebnahme des beA entscheiden will.
= FD-RVG 2018, 406518
Anwälte klagen gegen BRAK auf sicheres beA
Mehrere Rechtsanwälte haben unter Koordination durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Klage beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht, um eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu erreichen. Dies teilte die GFF am 17.06.2018 mit. Die derzeit von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verwendete Verschlüsselungstechnik gewährleiste keine ausreichende Sicherheit und gefährde das anwaltliche Berufsgeheimnis, so die Anwälte.
= FD-RVG 2018, 406435 -
Wenn die ihre Klagen tatsächlich ernst meinen, können Anträge auf einstweilige Verfügungen zur zeitweisen Aussetzung der Benützungspflicht eigentlich nicht lange auf sich warten lassen. Es sei denn, natürlich, in der Zwischenzeit wären auch diese monierten Probleme behoben, was mich in der kurzen Zeit indes etwas wundern würde.
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beA: Countdown zur Wiederinbetriebnahme beschlossen
Download der Client Security soll ab dem 04.07.2018 möglich sein und die Freigabe der Postfächer ab dem 03.09.2018 erfolgen.
Voraussichtlich mindestens 4-wöchige Testphase nach Wiederinbetriebnahme des beA-Systems.
BRAK Presseerklärung Nr. 19 v. 27.06.2018
(ohne Worte)
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Das erinnert mich an den Witz, wie Kinder das Zählen lernen.
Das Kind des Mathematikers: "Eins, zwei drei ... neun, zehn."
Das Kind des Raumschiffingenieurs: "Zehn, neun, acht ... zwei, eins, verdammter Mist!"
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Das beA wird in einem zweistufigen Prozess wieder in Betrieb genommen = FD-ZVR 2018, 406720
BRAK: Installation und Erstregistrierung am beA wieder möglich = FD-ZVR 2018, 406863 („Der auf der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK am 27.06.2018 gefasste Beschluss zur zweistufigen Wiederinbetriebnahme des beA könne damit in Phase 1 eintreten, heißt es in der Mitteilung der BRAK“).
DAV legt Initiativstellungnahme zum beA-Sicherheitsgutachten vor = becklink 2010253 -
DAV legt erneut Initiativstellungnahme zum beA vor = FD-ZVR 2018, 407535
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bekräftigt in einer erneuten Initiativstellungnahme (37/2018) zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) seine bereits früher geäußerte Ansicht, dass auch Schwachstellen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Betrieb der Postfächer nicht ver-, aber behindern können, beseitigt werden, bevor das Postfach wieder in Betrieb genommen wird. Im Ergebnis rät der DAV dazu, die Wiederinbetriebnahme des beA zu verschieben. -
Aktuelle BGH-Rechtsprechung zum beA siehe FD-RVG 2018, 407630
Presseerklärung: BRAK setzt sich für die Schaffung rechtlicher Grundlagen für eine beA-Testphase ein; s. Presseerklärung vom 6.8.2018 = FD-RVG 2018, 407631
DAV legt erneut Initiativstellungnahme zum beA vor = FD-RVG 2018, 407536 -
Zum 3.9.2018 soll das beA-System insgesamt freigeschaltet werden (s. NJW-Spezial 15/2018, 479)
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