Wie läuft denn das eigentlich mit den Kosten? Man stellt also einen Antrag auf einen Pfändungsüberweisungsbeschluss. Was geschieht nun mit den Kosten in Höhe von 20€? Hat diese der Schuldner zu tragen? Kann der Gläubiger eigene Kosten der Vollstreckung geltend machen?Z. B. Proto und Schreibauslagen?
Pfändungsüberweisungsbeschluss Kosten
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Grundsätzlich hat die Kosten für den Pfändungs-und Überweisungsbeschluss der Schuldner zu tragen, Antragsstellerschuldner ist jedoch stets der Gläubiger, diese Kosten sind auch als Vorschuss zu zahlen (Ohne Schuss kein Jus). Diese Kosten werden jedoch im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO mit festgesetzt und sind entsprechend vom Drittschuldner zu berücksichtigen. Grundsätzlich denkbar wäre lediglich die Stellung eines PKH Antrags, mit der Folge, daß mit Bewilligung der PKH die Vorschusskosten nicht vom Gläubiger zu tragen sind. Ob die PKH bewilligt wird hängt u.a. wie stets von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gläubigers ab.
Schreibenauslangen sind normalerweise nicht festsetzbar, bei den Portoauslagen bei entsprechenden Nachweis.
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Herzlichen Dank für die kompetente und vor allem schnelle Antwort !!!!
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Seite 3 des Beschlusses:
"Wegen dieser Ansprüche, sowie wegen der Kosten für diesen Beschluss (vgl. Kostenrechnung).... "
... und stehen dann auf Seite 9 (wenn sie eingetragen wurden). Wenn nicht, gibt es die auch nicht vom Drittschuldner, weil sie dann nicht Gegenstand der Pfändung sind.
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Herzlichen Dank!
Kann man sich den Antrag im Internet downloaden?
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http://www.justiz.de/formulare/zwi_…forderungen.pdf
Formular kann auch gespeichert, dann am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
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Wenn nun eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergütungsbeschluss vorliegt und eine Nachlasspflegschaft eingerichtet wurde, kann dann mit einem Pfändungsüberweisungsbeschluss von dem Konto des verstorbenen Betreuten gepfändet werden? Natürlich nur für den Fall, dass der Nachlasspfleger auf die Forderung nicht reagieren würde.
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Gegen wen lt. denn der Vergütungsbeschluss, d. h. wer ist im Rubrum genau genannt?
Und was sagt die Vollstreckungsklausel im Wortlaut?
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