Entlassungsgrund?

  • Ein ehrenamtlicher Betreuer, der auch Bruder des Betreuten ist, hat vor Jahren eine Sterbegeldversicherung für den Betreuten abgeschlossen. Die Beiträge zahlt darlehensweise der Betreuer. Das Gericht hat weder die Sterbegeldversicheung noch den Darlehensvertrag genehmigt. Dafür hätte ja auch ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden müssen. In der RL führt er diese Schulden auf. Ich habe dies als Beanstandung im Prüfbericht auf genommen und der Richterin zur Entlassung des Betreuers vorgelegt. Auch deshalb, weil er Besuche in Fußballstadien und Freizeitparks angibt, die nicht mit dem Betreuten stattfanden. Außerdem hat er neben der Auslagenpauschale auch Fahrtkosten von dem geringen Taschengeld entnommen. Der Betreute lebt im Heim . Die Kosten der Unterbringung übernimmt das Sozialamt.
    Der Richter sieht keinen Entlassungsgrund. Welche Maßnahmen kann ich noch ergreifen?

  • Was kannst Du tun? Den Betreuer unter Fristsetzung auffordern, das Vermögensverzeichnis/Rechnungslegung zu berichtigen und ohne das Darlehen aufzuführen, da keine Schuld des Betreuten besteht und die Auslagen dem Vermögen des Betreuten wieder zuzuführen.
    Für Ergänzungsbetreuung (zur Rückführung der Auslagen) bzw. Gegenbetreuung dürfte das Vermögen bzw. der Schaden zu klein sein.

  • Das Verfahren wurde von einem anderen Gericht übernommen. Die aufgeführten Schulden liegen inzwischen bei 5000€.
    Der Betreuer äußerte gegenüber der Richterin Besserung. den Betrag hat er aber noch nicht erstattet.

  • 5000Euronen sind ordentlich, würde letzte Frist zur Rückzahlung setzen (kurz und per Zustellung), dann Ergänzungsbetreuer falls Dein Richter immer noch nicht an Entlassung denkt;)

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