Ein Titel - zwei Kläger - verschiedene Forderungen

  • Hallo, ein RA hat zwei Kläger vertreten. Es wurde ein Urteil erlassen, wonach der Beklagte an Kläger 1 einen bestimmten Betrag und an Kläger 2 einen bestimmten Betrag zahlen muss - keine Gesamtgläubigerschaft.

    Nun hat der RA gegen den Beklagten für beide Kläger vollstreckt und möchte einen KFB nach § 788 ZPO wonach alle Zwangsvollstreckungskosten beider Gläubiger beinhaltet sein sollen.
    Mein Einwand, das ginge nicht, da der Beklagte immer nur an den einen Gläubiger Geld schulde, meinte der RA auf Gläubigerseite, ob ich evtl. einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen könnte, wonach ich dem einen Gläubiger einen bestimmten Betrag und dem anderen Gläubiger auch einen bestimmten Betrag, also jeweils anteilig, zuspreche.

    Ich glaube nicht, dass das geht - obwohl es für den Schuldner kostengünstiger wäre....
    Ich denke, dass ich zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse erlassen müsste.

  • Ich denke auch, dass du zwei KFBs machen musst.
    Immerhin vollstrecken zwei unterschiedliche Gläubiger aus unterschiedlichen Titeln.


  • Immerhin vollstrecken zwei unterschiedliche Gläubiger aus unterschiedlichen Titeln.

    Die beiden vollstrecken ja gerade aus dem gleichen Titel.
    Und wenn es so im Urteil ging, warum nicht auch im KFB. mE spricht da nichts dagegen.

  • Natürlich kannst du alles in einen KfB packen. Musst halt den Tenor bissel zurecht basteln, weil dein Programm das so vorgefertigt sicher nicht hergeben wird. Aber das ist umproblematisch.
    Aufpassen muss dann nur die Geschäftsstelle, wenn vollstreckbare Ausfertigungen rausgegeben werden, dass dort die Klauseln richtig sind.

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