Hallo, ein RA hat zwei Kläger vertreten. Es wurde ein Urteil erlassen, wonach der Beklagte an Kläger 1 einen bestimmten Betrag und an Kläger 2 einen bestimmten Betrag zahlen muss - keine Gesamtgläubigerschaft.
Nun hat der RA gegen den Beklagten für beide Kläger vollstreckt und möchte einen KFB nach § 788 ZPO wonach alle Zwangsvollstreckungskosten beider Gläubiger beinhaltet sein sollen.
Mein Einwand, das ginge nicht, da der Beklagte immer nur an den einen Gläubiger Geld schulde, meinte der RA auf Gläubigerseite, ob ich evtl. einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen könnte, wonach ich dem einen Gläubiger einen bestimmten Betrag und dem anderen Gläubiger auch einen bestimmten Betrag, also jeweils anteilig, zuspreche.
Ich glaube nicht, dass das geht - obwohl es für den Schuldner kostengünstiger wäre....
Ich denke, dass ich zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse erlassen müsste.