§ 33 Abs. 1 Satz 3 ErbbauRG abdingbar.

  • Ich muss das Thema doch noch mal "aufwärmen". In meinem Fall soll der § 33 Abs. 1 Satz 3 ErbbauRG ausgeschlossen werden. Diese Änderung des Inhalts des Erbbaurechtsvertrages ist vom Grundstückseigentümer und vom Erbbauberechtigten unterschrieben worden. Der § 33 Abs. 1 Satz 3 ErbbauRG soll den Grundstückseigentümer ja vor dem bestehen bleiben unliebsamer Rechte in Abt. II schützen. Wenn der Grundstückseigentümer darauf nun freiwillig verzichtet, ist das dann eintragbar, obwohl § 33 ErbbauRG ansonsten lt. Kommentaren zwingend und damit nicht abdingbar ist??? Leider konnte ich hierzu nichts finden. Ich hoffe so kurz vorm WE kann mir noch jemand helfen.:confused:

  • Wenn § 33 Absatz 1 Satz 3 ErbbauRG abdingbar wäre, würde das bedeuten, dass bei Ausübung des Heimfallanspruchs die auf dem Erbbaurecht ruhenden Belastungen, die nicht in Verwertungsrechten (oder der in § 33 Absatz 1 Satz 2 ErbbauRG genannten Vormerkung) bestehen, entgegen der gesetzlichen Regelung bestehen blieben. Dadurch wäre aber nicht nur der derzeitige, sondern auch der Eigentümer zum Zeitpunkt der Ausübung des Heimfallanspruchs betroffen. Der Heimfall ist der Anspruch des Grundstückseigentümers, das Erbbaurecht vom Erbbauberechtigten zu erwerben, den er bei Vorliegen näher zu bestimmender Voraussetzungen durch einseitige Ausübungserklärung geltend machen kann. Dieser Anspruch ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks iSv § 93, 96 BGB und geht –auch wenn er bereits ausgeübt wurde- bei jeglicher Veräußerung des Grundstücks ohne besondere Erwähnung auf den Erwerber über (s. Maaß im Beck'schen Online-Kommentar BGB, Stand: 01.11.2015, § 3 ErbbauRG RN 1). Zu Lasten eines späteren Grundstückserwerbers lassen sich jedoch keine Vereinbarungen treffen, die ihn beeinträchtigen könnten. Jedenfalls dann nicht, wenn das Gesetz die Möglichkeit abweichender Vereinbarungen mit dinglicher Wirkung nicht vorsieht. Und solche finden sich lediglich in den §§ 2, 5 I, II, 27 I 2 und 32 I 2 ErbbauRG.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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