Hallo liebe Forengemeinde, bitte nicht den Kopf abhacken, bin noch ziemlich neu in der betreuungsrechtlichen Materie:D
Ich habe einen Antrag auf Genehmigung eines Kaufvertrages eines Grundstücks des Betroffenen sowie eine Grundschuldbestellung. Würde hierzu gerne einen Verfahrenspfleger bestellen, damit der prüfen kann, ab dies alles so korrekt verläuft. Da es sich um meine erste Bestellung handelt habe ich einige Fragen:
1. Schreibe ich den Verfahrenspfleger vorher an und schildere ihm kurz den Fall mit der Frage ob er den " FAll" übernimmt?
2. Muss ich den Betroffenen dann extra nochmal anhören oder ist das mit der Bestellung des VP abgegolten?
3. Muss ich die Beteiligten im Voraus schon darüber informieren dass ich beabsichtigte einen VP zu bestellen oder reicht das wenn ich den VP durch Beschluss bestellt hab, dann diesen Beschluss auch an die Beteiligten zuzustellen?
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe.... (Die Praxis läuft halt doch oftmals anders ab