Bin gerade etwas verwirrt:
Es soll eine bedingte Rückauflassungsvormerkung (Insolvenz, Tod etc. jedes Erwerbers laut Urkunde) zulasten von 2 Erwerbern eingetragen werden. Im Vertrag steht aber noch folgender Satz:
"Der Anspruch auf Rückübertragung soll sich jedoch nur auf den Anteil der beiden Erwerber beziehen, der vom Bedingungseintritt betroffen ist."
Wenn also eine der genannten Bedingungen bei Erwerber A eintritt, dann hat die Verkäuferin einen Anspruch auf Rückübertragung in Höhe von seinem Anteil - nicht vom gesamten Eigentum. So verstehe ich es.
Frage: Kann man aus einer Vormerkung eine Teilrückübertragung verlangen? Oder muss ich zwei bedingte Rückauflassungsvormerkungen (lastend auf den jeweiligen Anteilen der Erwerber) eintragen?
Vielleicht mach ich mir hier grad zuviele Gedanken, aber heute ist Montag ;).