Hallo,
wir haben hier eine Mietkündigung (eine Wohnung, zwei Mieter).
Da es anscheinend nicht zulässig ist, den Mietern zusammen zu kündigen, haben wir zwei Kündigungen (eine an den einen Mieter und eine an den zweiten Mieter) gemacht,
zwei Akten angelegt und wollen jetzt die Gebühren auch zweimal ansetzen. Ist denn das so korrekt?
M.E. wäre das nur eine Sache. Was meint Ihr denn?
Danke, Osterhase
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