Betreuungsantrag

  • Guten morgen, ich bin neu hier und habe ein Problem bezüglich der Kosten für einen Antrag auf Betreuung.

    Der Sachverhalt:
    Wir haben in einer Nachlasssache 2 Hauseigentümer. Die Erbengemeinschaft sollte durch Verkauf des Anteils des Mandanten an den anderen Miteigentümer aufgelöst werden. Unser Mandant ist eine Stiftung und will nur aus dem Grundbuch raus. Sie ist bereit auch dafür noch zu zahlen. Da der 2. Miteigentümer die ganze 'Angelegenheit nur mit noch weiteren Forderungen und Nichtbeteiligung verzögt sollten wir im Auftrag des Mandanten Antrag auf Betreuung stellen.

    Der Antrag wurde gestellt, der Gutachter teilte mit, dass der Betroffene nicht erscheint und nicht auch nicht daran denkt zu erscheinen. Auf einmal war der Betroffene zur Zusammenarbeit bereit, er war einsichtig etc. Wir waren letztendlich gezwungen den Antrag zurückzunehmen.

    Wie verhält es sich nun mit den Kosten.

    Der Betroffene bezieht ALG II. Die Immobilie, um die es geht ist so wertlos, dass nicht einmal eine Immobilienversicherung einen Vertrag eingehen will, also Schrott.

    Welche GK fallen an und wer hat diese zu tragen.

    Ich danke schon jetzt für die Hilfe. LG Ramona

  • Wenn das Betreuungsverfahren ohne die Bestellung eines Betreuers endete, so bestimmt § 27 GNotKG die Kostenhaftung. Mögliche Positionen wären Gutachterauslagen und Gerichtsauslagen.
    Gibt es keinen gekürten Kostenschuldner, bleibt die Staatskasse drauf sitzen und ihr seid raus.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!