Teilungsversteigerung bei Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht

  • Guten Morgen,

    ich habe einen Antrag auf Teilungsversteigerung durch einen Pfändungsgläubiger. Dieser hat den angeblichen Auseinandersetzungsanspruch eines der beiden Eigentümer gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen.
    Das Problem ist, dass die Eigentümer in Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht eingetragen sind. Besteht da überhaupt ein Auseinandersetzungsanspruch? Ist eine Anordnung möglich?

    Bin für jede Hilfe dankbar.

  • Vielleicht hilft dir dieser Beitrag von Prinz hier weiter:

    "Nach OLG Düsseldorf 3. Zivilsenat, in Rz. 5 des Beschlusses vom 18.06.2010, I-3 Wx 79/10, 3 Wx 79/10 ist die Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht mit der Gütergemeinschaft nach deutschem Recht, insbesondere bezüglich der Behandlung des Gesamtguts vergleichbar (Zitat von: OLG Zweibrücken, NJW-RR 2007, 1316; Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 740 Rdnr. 12; LG Heilbronn, RPfleger 1996, 521; BGH Rpfleger 1998, 351 für die Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht)."

    Nach § 860 Abs. 2 ZPO ist der Anteil am Gesamtgut erst dann pfändbar, wenn die Gütergemeinschaft beendet, aber noch nicht auseinandergesetzt ist.

    D.h., die Beendigung der Gütergemeinschaft wäre eigentlich Voraussetzung zur Pfändung. Wenn nun der Anteil bereits gepfändet wurde, würde dies bedeuten, dass die Gemeinschaft bereits beendet ist, sodass, zumindest bei vergleichbarer deutscher Gütergemeinschaft, nach § 1471 Abs. 1 BGB, die Gemeinschaft auseinandergesetzt werden könnte.

    Kann mich aber auch irren, also warte lieber noch ein paar mehr Antworten ab ;)

  • Ich glaube, das ist nicht unsere Baustelle. Ich denke, dass der Antragsgegner mit 771 ZPO vorgehen muss. Wir haben einen erlassenen und zugestellten PfÜB. Da hätte vielleicht der Kollege genauer hinschauen müssen. Wir müssen erst mal von der Richtigkeit ausgehen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Guten Morgen,

    ich schließe mich hier mal mit meiner Frage an:
    Ich habe einen Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung eines Eigentümers. Eingetragen sind die Eheleute in Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts .
    Die Ehe wurde laut antragstellender Ehefrau geschieden ( der Nachweis ist noch zu erbringen).

    Jetzt stellt sich mir im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Köln vom 25.10.2007- 16 W 30/07 - die Frage, ob nach nachgewiesener Auflösung der Errungenschaftsgemeinschaft nach Vorlage des Scheidungsurteils ein Auseinandersetzungsanspruch eines Ehepartners besteht, der im Rahm eines Zwangsversteigerungsverfahrens nach deutsche Recht durchgesetzt werden kann.
    Nach de Aufsatz von Rellemeyer, Rpfg.1997 bedarf es der Prüfung, ob eine derartige Gemeinschaft nach den maßgeblichen ausländischen Rechtsnormen durch Teilungsversteigerung oder ein ähnliches, der deutschen Teilungsversteigerung entsprechendes Verfahren grundsätzlich auseinandergesetzt werden kann.

    Nach welchem Artikel des C.C wäre das möglich ?
    Im 6. Buch 4. Titel 2. Abschnitt wird die Zwangsvollstreckung geregelt, hier habe ich jedoch keine Regelung ähnlich die des § 180 ZVG gefunden....

    Hatte schon mal jemand diesen Fall und hat angeordnet?

    Vielen Dank !

    SiS

    Einmal editiert, zuletzt von Sissi (11. Dezember 2020 um 08:46)


  • Art. 194 C.Civ: Durch Auflösung der Ehe entsteht Bruchteilsgemeinschaft zu je 1/2 am Gesamtgut (im Fall des OLG Köln war "Trennung von Tisch und Bett" ausgeurteilt, aber nicht der Heiratsurkunde beigeschrieben worden - dieses Problem hat man bei rechtskräftiger Scheidung nicht).
    Deutsche Übersetzung des codice civile bei der Provinz Bozen AKA Südtirol: http://www.provinz.bz.it/politik-recht-…orschriften.asp

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!