Guten Morgen,
ich habe einen Antrag auf Teilungsversteigerung durch einen Pfändungsgläubiger. Dieser hat den angeblichen Auseinandersetzungsanspruch eines der beiden Eigentümer gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen.
Das Problem ist, dass die Eigentümer in Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht eingetragen sind. Besteht da überhaupt ein Auseinandersetzungsanspruch? Ist eine Anordnung möglich?
Bin für jede Hilfe dankbar.