Guten Morgen,
ich hab eine Frage zur Zuständigkeit.
Erblasser lebte bis 28.10.2015 in Klinik in Ort X und wurde ab 29.10.2015 bis 06.11.2015 in Hospiz in meinem Zuständigkeitsbereich verbracht, wo er am 06.11.2105 verstarb.
Amtsgericht X hat deshalb das dort zunächst eingeleitete Verfahren (Antrag auf Nachlasspflegschaft wegen Grundbesitz in X) an das hiesige AG abgegeben, weil gewöhnlicher Aufenthalt zum Todesszeitpunkt das Hospiz gewesen sei und eine Rückkehr nach Ort X ausgeschlossen sei. Ist diese Rechtsauffassung so richtig?
Danke...