Ordnungshaft vollstrecken!

  • Hallo,

    mir liegt ein Beschluss gemäß § 380 ZPO vor, wonach dem nicht erschienenen Zeugen ein Ordnungsgeld und für den Fall des erfolglosen Beitreibens eine Ordnungshaft von zwei Tagen angeordnet wurde.

    Die Vollstreckung des Ordnungsgeldes blieb erfolglos (Vermögensauskunft).

    Wie und nach welcher Vorschrift vollstrecke ich jetzt die Ordnungshaft? Hat jemand eine Idee und eventuell eine "Musterverfügung".

    Vielen Dank!

    Euer Löwe:)

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