Ordnungshaft vollstrecken!

  • [h=2][/h]

    Hallo,


    mir liegt ein Beschluss gemäß § 380 ZPO vor, wonach dem nicht erschienenen Zeugen ein Ordnungsgeld und für den Fall des erfolglosen Beitreibens eine Ordnungshaft von zwei Tagen angeordnet wurde.


    Die Vollstreckung des Ordnungsgeldes blieb erfolglos (Vermögensauskunft).


    Wie und nach welcher Vorschrift vollstrecke ich jetzt die Ordnungshaft? Hat jemand eine Idee und eventuell eine "Musterverfügung".


    Vielen Dank!


    Euer Löwe:)

  • Wir fragen immer vorher unsere Richter ob wir wirlich einen Haftbefehl erlassen sollen. Meistens kommt dann ein "Nein". Aber das Thema gibts hier glaub ich schon.

    Ich hoffe doch sehr, dass Du den Betr. vorher zum Antritt der O-Haft lädst. Einen Grund für die Ri-Vorlage vermag ich auch nicht erkennen.

  • Wenn nicht ganz ausnahmsweise außergewöhnliche Gründe gegen eine Haft sprechen, wird bei uns immer der Abschnitt "Haft" vollstreckt - schon deshalb, weil in den allermeisten Fällen aus wundersamen Quellen doch noch die Scheine sprudeln. Wenn nicht, dann geht´s halt in die JVA. So mancher reizt das echt bis zur letzten Minute aus.
    Erst Ladung zum Strafantritt, klappt das nicht, dann eben per HB. Der Richter wird hier dazu nicht befragt.

  • Wir fragen immer vorher unsere Richter ob wir wirlich einen Haftbefehl erlassen sollen. Meistens kommt dann ein "Nein". Aber das Thema gibts hier glaub ich schon.

    Ich hoffe doch sehr, dass Du den Betr. vorher zum Antritt der O-Haft lädst. Einen Grund für die Ri-Vorlage vermag ich auch nicht erkennen.

    Ist bisher nur einmal vorgekommen. Ja, der wurde vorher zum Antritt geladen. Also um genau zu sein: Wir fragen vorher den Richter ob wir zum Strafantritt laden sollen.
    Nein, es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben dass eine Richtervorlage zu erfolgen hat, aber wir sparen uns doch einiges an unnützer Arbeit wenn der Richter auch drauf verzichten möchte.

  • Muster hätte ich per Mail.

    Aber meine Frage: Wer erlässt den Haftbefehl? Ich dachte ja immer, das macht der hier zuständige Kammervorsitzende. Nunmehr habe ich jedoch in einer Sache nach Vollstreckungsauftrag die Mitteilung des GVZ bekommen, dass der Schuldner unpfändbar war und die Sache nunmehr dem zuständigen Amtsrichter zwecks Erlass des Haftbefehls vorgelegt worden ist. Auf telefonische Nachfrage meinte der GVZ: Sozialrichter könnten den Haftbefehl nicht erlassen...

    Ich hoffe mir kann irgendwer weiterhelfen. Hier bei uns (und gefühlt auch in der gesamten hiesigen Sozialgerichtsbarkeit) hat keiner ne Ahnung wie es geht. So schwer dürfte das doch nicht sein und ich will es endlich richtig machen.

    Gruß

  • Nach dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich um zwei unterschiedliche Haftbefehle. Bei dem vom GV beantragten Haftbefehl handelt es sich um den Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung).
    Bei Vollstreckung der ersatzweisen Tage der Ordnungshaft handelt es sich um einen Haftbefehl, den der Rechtspfleger erlässt (Vollstreckung Haftbefehl).

  • Ja also es geht um die Vollstreckung der ersatzweisen OHaft.

    Das Problem gestaltet sich wie folgt: Ich selbst bin ja funktionsmäßig keine Rpfline, sondern "nur" UdG. Folglich kann ich selbst den Haftbefehl auch nicht erlassen. Deswegen die Frage: Macht das der Richter am SG (so wie es für mich Sinn machen würde) oder der Richter am AG so wie der GVZ das meinte?

    Ich habs auch schon unter Fachgerichtsbarkeit gepostet... ist ja hier eig auch falsch.

    Fürs Verständnis: Wenn der GVZ den Schuldner nicht erreicht hat, ich aber die Abnahme der Vermögensauskunft bei ihm beantragt hatte, dann wird Haftbefehl zur Abnahme der eV erlassen? Vom Richter am AG dann? Warum nicht auch vom hiesigen KV?

    Danke für die Hilfe :)

  • Weil das eine die Vollstreckung der Ordnungshaft, das andere aber ein Zwangsvollstreckungsverfahren nach der ZPO in der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!