Hallo, ich quäle mich seit einiger Zeit damit herum, wie die "angemessene Höhe" der zu berücksichtigenden Miete bei einer Unterhaltspfändung berechnet wird.
Die Hammer Leitlinien gehen z.B. von 380 € für Wohnkosten aus. Kann dieser Betrag auch für die Pfändung berücksichtigt werden? Oder gibt es da andere Richtwerte für einen 1-Personen-Haushalt.
Die Suchfunktion hat mich irgendwie nicht weitergebracht, Entscheidungen habe ich mit den von mir verwendeten Begriffen nicht gefunden.