Hallo.
Habe eine am 12.10.2015 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin-Tempelhof-Kreuzberg verstorbene Erblasserin mit englischer Staatsbürgerschaft. Da sich kein Nachlass in England befindet, wollen die Erben kein Europ. NLZ sondern einen Erbschein beantragen.
In den Nachlass fällt bewegliches und unbewegliches Vermögen.
Soweit ich mich belesen habe, wenden deutsche Gericht deutsches Erbrecht an. Stimmt das?
Wie würdet ihr den Erbscheinsantrag formulieren?