Pfändung Mitgliedschaft als Aktionär

  • Hallo zusammen,

    habe mir schon die Finger wund gesucht und bin ein wenig frustriert :(
    Ich habe einen Antrag PfÜB vor mir liegen in dem soll Folgendes gepfändet werden

    "Gepfändet wird die angebliche Mitgliedschaft als Aktionär sowie das angebliche gegenwärtige und künftige Bezugsrecht des Schuldners als Aktionär gegen den Drittschuldner auf Zuteilung neuer Aktien. Die Aktien sind nach ihrer Ausstellung an den vom Gläubiger zu beauftragenden Gerichtsvollzieher herauszugeben"

    Die große Preisfrage ist, ob das so geht.
    Der Stöber (15. Auflage, Rn. 1605 ff) sagt ja, dass die Mitgliedschaft als Anteilsschein verbrieft wird und somit vom GV zu pfänden ist.
    Falls es keine Aktienurkunden ausgegeben sind, dann erfolgt die Pfändung über § 857 ZPO. Heißt das, wenn ich keine Aktienurkunden habe, dass ich auch keinen Anteilsschein habe?

    Und wenn man nach § 857 ZPO pfände, dann kann ich doch nur einen Pfänder erlassen. Wie ist dann die Verwertung?

    Hilfe :confused:

  • Die Aktien selber werden durch den GV wie bewegliche Sachen gepfändet, § 104 GVGA. Da das ja zumeist Inhaberpapiere sind, ist die Folge ja, dass alle Rechte, die sich aus der Inhaberschaft ableiten, dann durch den Gläubiger ausgeübt werden können/müssen. Dazu zählt u.a. der Einzug der Dividende, Teilnahme an der Hauptversammlung und auch der Bezug von jungen Aktien. Der GV veräußert die Aktien dann und zahlt den Erlös dem Gläubiger aus. Also wenn der Gläubiger das will, dann ist der GV zuständig.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Puh, da bin ich ja froh, dass sich doch noch jemand gefunden hat, der mir weiterhelfen kann :)

    Ich werde das dem Gl. mal so schreiben. Ich hoffe er lässt mich dann damit in Ruhe :D

  • Das meinte ich mit "zumeist".

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Das hatte ich schon angenommen :D (nur nicht zum Ausdruck gebracht - ich bereue ;)).

    Worauf ich aufmerksam machen wollte: Zuerst sollte man klären, um welchen Typ Aktien es sich handelt. Danach bestimmt sich dann die richtige Art der ZV.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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