Ein Anwalt hat Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in einer Unterhaltssache vor ca. 1/2 Jahr beantragt, der Pfüb. wurde erlassen und der Lohn des Schuldners gepfändet.
Die Zahlungen des Drittschuldners gehen monatlich beim Gläubiger-Vertreter ein.
Er beantragt nun für das laufende Pfändungsverfahren Prozesskostenhilfe für seine Mandantin.
M.E. ist die Vollstreckungsgebühr des RA mit Antragstellung angefallen und fällt nun nicht mehr an. GVZ- und Gerichtskosten sind bereits bezahlt.