Die Aktenordnung besagt, dass ein Antrag auch nur eine Akte gibt (bzw geben soll), egal wie viele Objekte im Antrag stehen.
WEG Zwangsversteigerung - Garage nachträglich?
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aelizia -
21. Dezember 2015 um 15:55
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Die Aktenordnung besagt, dass ein Antrag auch nur eine Akte gibt (bzw geben soll), egal wie viele Objekte im Antrag stehen.
Das ist schön, was die AO sagt.....
Zum Glück entscheide ich das hier bei mir selbst und eigenständig..... dafür bin ich Rechtspfleger geworden …2 Objekte in getrennten Grundbüchern, die auch getrennt versteigert werden können bedeuten selbstverständlich 2 getrennte Verfahren
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Die Aktenordnung besagt, dass ein Antrag auch nur eine Akte gibt (bzw geben soll), egal wie viele Objekte im Antrag stehen.
Ein alter juristischer Grundsatz lautet nicht umsonst, man solle immer "einen davor und dahinter" lesen.
In diesem Fall dahinter:
Betrifft ein verfahrenseinleitendes Schriftstück auf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung mehrere Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, erfolgt bei Eingang eine Registrierung unter einem Aktenzeichen. Ordnet das Gericht später die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung in getrennten Verfahren an, so behält ein Verfahren das bisherige Aktenzeichen; die übrigen werden unter neuen Aktenzeichen registriert.
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Die Aktenordnung besagt, dass ein Antrag auch nur eine Akte gibt (bzw geben soll), egal wie viele Objekte im Antrag stehen.
Ein alter juristischer Grundsatz lautet nicht umsonst, man solle immer "einen davor und dahinter" lesen.
In diesem Fall dahinter:
Betrifft ein verfahrenseinleitendes Schriftstück auf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung mehrere Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, erfolgt bei Eingang eine Registrierung unter einem Aktenzeichen. Ordnet das Gericht später die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung in getrennten Verfahren an, so behält ein Verfahren das bisherige Aktenzeichen; die übrigen werden unter neuen Aktenzeichen registriert.
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Der Zusatz war mir bekannt.
Die Änderung diente aber dazu, Statistiken/Belastungen anzupassen um sie besser vergleichen zu können. Teilweise wurde bei der Anlage viel Schmuh getrieben, zB bei Wohnung und TG-Platz, die wir in 99,x% gemeinsam versteigern. Das getrennt anzuordnen ist Zahlentreiberei.
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