WEG Zwangsversteigerung - Garage nachträglich?

  • Die Aktenordnung besagt, dass ein Antrag auch nur eine Akte gibt (bzw geben soll), egal wie viele Objekte im Antrag stehen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die Aktenordnung besagt, dass ein Antrag auch nur eine Akte gibt (bzw geben soll), egal wie viele Objekte im Antrag stehen.


    Das ist schön, was die AO sagt.....
    Zum Glück entscheide ich das hier bei mir selbst und eigenständig..... dafür bin ich Rechtspfleger geworden … :)

    2 Objekte in getrennten Grundbüchern, die auch getrennt versteigert werden können bedeuten selbstverständlich 2 getrennte Verfahren

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Die Aktenordnung besagt, dass ein Antrag auch nur eine Akte gibt (bzw geben soll), egal wie viele Objekte im Antrag stehen.

    Ein alter juristischer Grundsatz lautet nicht umsonst, man solle immer "einen davor und dahinter" lesen. :teufel:

    In diesem Fall dahinter:

    Betrifft ein verfahrenseinleitendes Schriftstück auf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung mehrere Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, erfolgt bei Eingang eine Registrierung unter einem Aktenzeichen. Ordnet das Gericht später die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung in getrennten Verfahren an, so behält ein Verfahren das bisherige Aktenzeichen; die übrigen werden unter neuen Aktenzeichen registriert.

  • Die Aktenordnung besagt, dass ein Antrag auch nur eine Akte gibt (bzw geben soll), egal wie viele Objekte im Antrag stehen.

    Ein alter juristischer Grundsatz lautet nicht umsonst, man solle immer "einen davor und dahinter" lesen. :teufel:

    In diesem Fall dahinter:

    Betrifft ein verfahrenseinleitendes Schriftstück auf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung mehrere Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, erfolgt bei Eingang eine Registrierung unter einem Aktenzeichen. Ordnet das Gericht später die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung in getrennten Verfahren an, so behält ein Verfahren das bisherige Aktenzeichen; die übrigen werden unter neuen Aktenzeichen registriert.


    :daumenrau

    "Das Beste gegen Unglücklichsein ist Glücklichsein, und es ist mir egal, was die anderen sagen."
    Elizabeth McCracken, "Niagara Falls All Over Again"

  • Der Zusatz war mir bekannt.

    Die Änderung diente aber dazu, Statistiken/Belastungen anzupassen um sie besser vergleichen zu können. Teilweise wurde bei der Anlage viel Schmuh getrieben, zB bei Wohnung und TG-Platz, die wir in 99,x% gemeinsam versteigern. Das getrennt anzuordnen ist Zahlentreiberei.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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