Das totale Brett vor`m Kopf...
Das Arbeitsgericht hat in erster Instanz am Schluss der mündlichen Verhandlung ein Urteil verkündet. Bisher haben wir lediglich das Prot. der mündl. Verhandlung wo am Ende eben das Teil-Urteil steht. Das Prot. wurde uns formlos zugesandt. Es gibt auch keine Unterschriften, Stempel etc.. Kann ich jetzt schon ein vorl. Zahlungsverbot ausbringen? Das Urteil liegt hier zwar noch nicht vor; wurde ja aber verkündet und ist somit "existent". Wie sieht es bei gleicher Konstellation mit einer Zahlungsaufforderung an den Gegner aus? Ich bin der Meinung, dass ich ein vorl. Zahlungsverbot ausbringen kann oder eben die Aufforderung zur Zahlung samt 0,3 Gebühr. Jetzt lese ich etwas von "der Titel muss vorliegen.....".
Lieben Dank für Eure Hilfe.