Hallo
folgende Frage von mir und der zuständigen Kostenbeamtin:
Es wurde ein Aufgebot (Ausschluss des Eigentümers) auf Antrag einer Gemeinde durchgeführt. Die Kostenbeamtin hat lediglich für die Veröffentlichungskosten (Bundesanzeiger, Tageszeitung) eine Kostenrechnung erstellt.
Nun möchte die Gemeinde wissen warum sie eine Rechnung bekommt, obwohl sie doch nach § 2 GKG von den Gerichtskosten befreit ist.
Fallen denn die Veröffentlichungskosten überhaupt unter die Gerichtskosten? Es wurde ja keine Verfahrensgebühr (Durchführung eines Aufgebotsverfahrens) geltend gemacht sondern nur die Auslagen für die Veröffentlichungen.
Ich muss gestehen dass ich von Gerichtskosten echt keinen Plan hab