Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegen - Drittschuldner ist ein Sparclub. Bei diesem können die Mitglieder in getrennten Schließfächern jeweils Beträge das Jahr über sparen und dann am Jahresende gibt es eine Weihnachtsfeier. Die Sparbeträge abzüglich des Geldes für die Feier bekommt man dann am Jahresende ausgezahlt. Da kommen wohl einige tausend Euro pro Sparer zusammen.
In meinem Fall gab es nun nicht genug Schließfächer mehr, so dass mein Schuldner sich das Fach mit seiner Ehefrau geteilt hat. Beide sind jedoch Mitglieder im Sparclub und haben auch jeweils eingezahlt. Ging aber eben alles in ein Fach. Die Einzahlungen erfolgten auch immer durch die Ehefrau, aber für beide.
Nun ist die Frage, kann das Schließfach bezüglich des Schuldner gepfändet werden?
Es liegt gleichzeitig auch eine Schutzschrift des Schuldners vor. Dort lässt er vortragen, dass er gar nicht Inhaber des Fachs wäre, sondern nur seine Frau und gibt dabei den Vereinsvorsitzenden als Zeugen an. Die Gläubigerpartei gibt an, dass sehr wohl beide im Sparclub sind und gibt auch den Vereinsvorsitzenden als Zeugen an. Diesen habe ich angehört und er sagt, wie bereits oben geschrieben, dass beide Mitglied sind, aber nur die Ehefrau eingezahlt hat und Erlöse auch immer nur an diese ausgezahlt wurden - und die Eheleute dann die Verteilung unter sich vorgenommen haben. Er weiß auch nicht, wieviel jeder jeweils einzeln eingezahlt hätte.
Ich habe hier meine Zweifel, ob das Fach in diesem Fall gepfändet werden kann, da ja die Höhe der Forderung durch den Drittschuldner nicht bestimmbar ist.
Wie seht ihr das?