Hallo liebe Mitglieder,
eine Beamtin aus dem mD hat Anspruch auf 1 Tag Sonderurlaub wg. Dienstjubiläum. Das Jubiläum war im Mai und sie hat den Urlaubstag zwar umgehend aber erst für Dezember beantragt, der auch so bewilligt worden ist. Dann ist sie lange krank geworden. Nun ist sie wieder da und fragt an, ob der Sonderurlaubstag verfallen kann? Ich finde keine spezielle Regelungen (BL M-V). Lediglich das Sonderurlaub immer mit dem Ereignis zusammen fallen sollte z.B. bei Sonderurlaub für Beerdigungen bzw. kurzfristig beantragt werden soll. Mangels spezieller Regelungen würde ich hinsichtlich des Verfalls die Regelungen für den Erholungsurlaub heranziehen und den Sonderurlaub auch noch fürs nächste Jahr gewähren.
Sind hier Erfahrungen? Habt ihr Bedenken?