Beratungshilfeschein "verschwunden"

  • das Original ist auf Grund blauer Stempelfarbe und Unterschrift mit blauem Kugelschreiber eindeutig zu identifizieren.


    genau, weil Farbe kann man nicht kopieren.
    :wechlach:

    Mit einem Schwarz-Weiß-Kopierer geht das tatsächlich nicht. Außerdem kosten Farbkopien mehr. :teufel:

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Hinweis auf dem Berechtigungsschein:
    "Die Vergütung kann Ihnen nur dann ausgezahlt werden, wenn Sie zusammen mit der Vergütungsabrechnung das Original bei Gericht einreichen.
    Ob es sich um das Original handelt können Sie mit dem Spucketest nachprüfen
    Ihr Amtsgericht"

    :wechlach:

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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