Teil-PKH und Ausgleich

  • Hallo,

    stehe schon am Jahresanfang vor einem "Problem"; welches vlt. für die Kostenprofis gar keins ist.

    Kläger und Bekl. erhalten PKH. Bekl. jedoch lediglich Teil-PKH für 31%.

    Durch Vergleich tragen der Kl. 69% u. die Bekl. 31% der Kosten.
    Beide Parteien melden die Wahlanwaltskosten nach einem SW in Höhe von 4800,00 € und sind identisch in Höhe von jeweils 925,23 €.

    Der Bekl./Vertr. meldet sein PKH Gebühren nunmehr nach einem SW von 3312,00 € = 69%, mithin i H. von 773,50 € an.

    Gleichzeitig hat ihm seine Mandantin wegen d. Teil-PKH einen Vorschuss von 583,10 € gezahlt.

    Daraufhin macht er folgende Rechnung auf:

    Differenz zwischen Wahlanwaltskosten und PKH-Gebühren:

    Wahlanwaltskosten 925,23 €
    abzügl. PKH-Gebühren 773,50 €
    Differenz = 151,73 €

    gez. Vorschuss d. Mand. 583,10 €
    abzgl. Diff. 151,73 €
    verbleibender Betrag = 431,37 €

    Bekl. Vertr. kann aus der LK
    erstattet erhalten:
    PKH-Vergütung 773,50 €
    abzgl. 431,37 €
    verbleibender Betrag = 342,13 €

    Dieser Betrag ist dem Bekl./Vertr. bereits aus der LK erstattet worden. Ich habe nun ein Problem mit der Errechnung des Übergangs nach § 59 RVG.
    Die Wahlanwaltskosten haben ich bereits ausgeglichen, wonach der Kl. an d. Bekl. 351,59 € zu erstatten hat.
    Für mich stellt sich das Problem, welcher Betrag nunmehr auf die LK übergangen ist, da lediglich erst 342,13 € erstattet wurden. Ich komme irgendwie nicht weiter. Erstattungspartei hat 351,59 € zu erstatten, PKH-Partei hat bereits erhalten: 342,13 € und würde insgesamt 703,18 € erhalten.

    Kann mir jemand helfen?

  • Es gibt keinen Übergang.
    Insgesamt sind Wahlanwaltskosten i.H.v. 2 x 925,23 EUR = 1.850,46 EUR entstanden.
    Davon trägt der Kl. 69% - also 1.276,82 EUR und der Beklagte 31% - also 573,64 EUR.
    Der Ausgleich ergibt eine Zahlung Kl. => Bekl. i.H.v. 351,59 EUR. Das hast du schon im KfB festgesetzt.
    Mehr muss der Kläger nicht zahlen. Es kann also keinen Übergang mehr geben.
    Hinsichtlich der ausgezahlten 342,13 EUR musst du jetzt die PKH-Überprüfung beim Kl. machen.

  • Ich danke Dir beldel, also habe ich gar nichts weiter zu machen. Ich hatte mir nen Kopf wegen des Vorschusses gemacht und wusste nicht, ob der irgendwie anzurechnen wäre.

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