Hallo,
mir liegt eine Akte zur VKH-Überprüfung vor.
Nach meiner Berechnung ergebt sich, dass die Ast. nunmehr Raten iHv 45,00 EUR zahlen muss.
Allerdings ergibt sich aus den Unterlagen weiter, dass über das Vermögen der Ast. im Jahr 2015 das Insoverfahren eröffnet wurde. Das Insoverfahren selbst wurde bereits aufgehoben und befindet sich nun in der Wohlverhaltensperiode.
Meine Frage: Kann ich trotzdem Raten anordnen?