Gebührenpflichtige Negativauskunft

  • Das AG Buxtehude hat auf meine Erinnerung hin abgeholfen. Eine weitere Begründung in der Sache ist nicht enthalten und wohl auch nicht erforderlich. Jedenfalls habe ich hier jetzt einen Schriftsatz zur Wiederverwendung in ähnlichen Fällen.

  • Also ich hatte die 15 € brav gezahlt. Dann kamen die 15 € zurück, nachdem die Kostenrechnung aufgehoben worden war. Jetzt kommt eine Zahlungserinnerung über 20 € (darin 5 € Mahngebühren). Wie kann das eigentlich sein? Könnte es daran liegen, dass die erste Rechnung unter AR-Aktenzeichen kam und die Aufhebung unter VI-Aktenzeichen mitgeteilt wurde?

  • Also ich hatte die 15 € brav gezahlt. Dann kamen die 15 € zurück, nachdem die Kostenrechnung aufgehoben worden war. Jetzt kommt eine Zahlungserinnerung über 20 € (darin 5 € Mahngebühren). Wie kann das eigentlich sein? Könnte es daran liegen, dass die erste Rechnung unter AR-Aktenzeichen kam und die Aufhebung unter VI-Aktenzeichen mitgeteilt wurde?

    Da hat vielleicht jemand gepennt. Ich könnte mir vorstellen, dass vergessen wurde die Buchung auf Null zu setzen. Dann wäre der Betrag natürlich wieder offen, weil die ja 15€ zurückgezahlt wurden.
    Die Vollstreckung erfolgt nicht durch das Gericht, sondern über die zentrale Vollstreckungsstelle bei der OFD. Von dort aus wird die Mahnung automatisch verschickt, wenn eine fällige Kostenposition noch offen ist.
    Die bekommen es nicht mit, wenn die KR aufgehoben wurde und das Gericht den Buchungssatz nicht löscht. Und das Gericht bekommt es auch nicht mit, falls es vergessen haben sollte die Buchung zu löschen.

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