Abtretung einer Grundschuld - Auswirkung auf Verteilung

  • folgender Sachverhalt:

    Im Grundbuch ist Gläubiger A mit einer Grundschuld eingetragen. Nach Jahren des Verfahrens (aus verschiedenen Gründen) teilen nun der Gläubiger A und Z mit, dass die Forderung bereits vor Verfahrensbeginn an Z abgetreten wurde. Bislang hatte das ZV-Gericht davon keine Kenntnis, da die Abtretung auch nicht im Grundbuch gewahrt wurde.

    Es stellen sich nun folgende Fragen:
    1) Da das Gericht von der Abtretung nix wusste gehe ich davon aus, dass das verfahren jetzt ohne Probleme fortgesetzt werden kann. Ich würde den Gläubiger A nach Grundbuchstand beteiligen und den Gläubiger Z nach angezeigter Abtretung im Rahmen des § 9 Nr. 2 ZVG. Richtig?
    2) Im Falle eines Zuschlags ist wer in dem Teilungsplan als berechtigter zu benennen? ... nach § 117 ZVG ist Auszahlungsberechtigter ja der Gläubiger Z (als Rechtsnachfolger des Gläubigers A).

    Vielen lieben Dank für die Hilfe ...

  • nach § 117 Rnr. 2 ff muss ich doch bei Ausführung des Teilungsplans den materiell rechtlichen Berechtigten prüfen ...


    den materiell rechtlichen Berechtigten des Rechts, auf das zugeteilt wird -> das ist die Grundschuld, nicht die an der Grundschuld gesicherte(n) Forderung(en)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • also steht A im Teilungsplan und ist Begünstigter bei der Auszahlung ...?

    nach § 114 Rnr. 3.1 iVm § 117 Rnr. 2 muss doch bei Planausführung alles was dem Gericht zur Kenntnis gelangt und nachgewiesen ist, entsprechend berücksichtigt werden. Demnach hätte ich A in den Teilungsplan gesetzt und Z als Auszahlungsbegünstigten ... oder hab ich das falsch verstanden?

  • ... im HRP für Grundbuch ist zu entnehmen, dass bei der Abtretung einer Hypothek ebenfalls eine Grundbucheintragung erforderlich ist. da hier die Forderung nur abgetreten wurde, müsste ja da auch so sein

  • Hallo zusammen:
    cromwell ist nichts mehr hinzuzufügen, sehe ich genau so! es liegt keine wirksame Abtretung vor. Verfahren geht unverändert weiter:)

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