Hallo,
befinde mich gerade im VKH-Überprüfungsverfahren nach § 120 IV ZPO.
a) Der Ag. zahlt monatlich Raten iHv 150 EUR. Grund: Privat-Darlehen wurde bei dem vorherigen Arbeitgeber aufgenommen, um die rückständigen Provisionserträge auszugleichen (Ag. ist Versicherungskaufmann).
b) Ag. zahlt monatlich 100 EUR an seine Eltern zurück. Er hat sich vor Jahren Geld bei seinen Eltern geliehen, weil seine Ex-Frau ihm einen Schuldenberg hinterlassen hat.
Die monatliche Zahlung wurde entsprechend nachgewiesen.
Kann ich die Zahlungen berücksichtigen? Meinungen?