Guten morgen
Ich habe folgendes Problem:
Im Grundbuch ist in Abt. II folgende Reallast eingetragen:
"Reallast zu Gunsten des Herrn X und dessen Rechtsnachfolger nach dem Inhalt des Vertrages; eingetragen am 21.02.1922."
Der Vertrag ist hier in unserem Archiv nicht mehr auffindbar. Das Grundstück soll veräußert werden, jedoch will keine Bank der evtl. Käufer finanzieren, da keiner den Inhalt der Reallast kennt. Angeblich soll es sich um eine Zaunerhaltung handeln.
Bei der Eintragung der Reallast muss doch aber auch eine schlagwortartige Bezeichnung eingetragen werden oder? Somit wäre der gesetzliche Inhalt doch hier unzulässig und ich könnte von Amts wegen löschen? Aber was mache ich dann ohne Vertrag? Zumal der Eigentümer schon nach der Eintragung der Reallast gewechselt hat?
Der Berechtigte der Reallast ist auch schon bereits verstorben. Es gibt Anzeichen von Erbeserben.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Beiträge