Liebe Kolleg(inn)en,
die Abtretungsfrist läuft übermorgen ab. Das Hauptverfahren läuft noch.
Der Insolvenzverwalter hat eine nachträgliche Forderungsanmeldung m. d. B. um Prüfung eingereicht.
Kann ich diese nachträgliche Forderung
a. überhaupt noch prüfen im Hinblick darauf, dass die Abtretungsfrist zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Prüfungstermins in ca. 4 Wochen auf jeden Fall abgelaufen sein wird,
b. ggf. noch prüfen (ungeachtet des Ablaufes der Abtretungsfrist), sofern ich den Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung zeitlich nach dem nachträglichen Prüfungstermin erlasse? Würde dann die durch Beschluss erteilte Restschuldbefreiung diese nachträgliche Forderung, die nach Ablauf der Abtretungsfrist geprüft wurde, noch erfassen?
Vielen Dank im Voraus!
Vollstrecki