Hallöchen,
an mich ist gerade ein Notar mit folgendem Fall heran getreten:
Es wurde in Brasilien eine Vollmacht erteilt zur Grundstücksveräußerung über den Tod hinaus reichend. Diese Vollmacht wurde in Brasilien durch einen Notar beglaubigt. Allerdings mit einem Vermerk, der ähnlich klingt wie Folgender (der genaue Wortlaut liegt mir nicht vor):
"Die Beglaubigung erfolgte aufgrund der mir vorgelegten Unterschrift des XY. Dieser war aufgrund Krankheit nicht anwesend. Dass die Unterschrift von XY geleistet wurde, ist durch Unterschriftenvergleich mit einer früheren Unterschrift festgestellt.".
Da die Vollmacht keinesfalls die Formvorschriften des Vornahemorts wahrt (Deutschland), muss sie, damit mit ihr wirksam veräußert werden kann, die Formvorschriften brasilianischen Rechts wahren.
Hat Jemand eine Ahnung, wie diese lauten bzw. wo ich diese herbekomme? Kann ich mich z. B. einfach an das Konsulat/die Botschaft wenden?