Vollmacht erstellt in Brasilien, Ortform

  • Hallöchen,

    an mich ist gerade ein Notar mit folgendem Fall heran getreten:

    Es wurde in Brasilien eine Vollmacht erteilt zur Grundstücksveräußerung über den Tod hinaus reichend. Diese Vollmacht wurde in Brasilien durch einen Notar beglaubigt. Allerdings mit einem Vermerk, der ähnlich klingt wie Folgender (der genaue Wortlaut liegt mir nicht vor):

    "Die Beglaubigung erfolgte aufgrund der mir vorgelegten Unterschrift des XY. Dieser war aufgrund Krankheit nicht anwesend. Dass die Unterschrift von XY geleistet wurde, ist durch Unterschriftenvergleich mit einer früheren Unterschrift festgestellt.".

    Da die Vollmacht keinesfalls die Formvorschriften des Vornahemorts wahrt (Deutschland), muss sie, damit mit ihr wirksam veräußert werden kann, die Formvorschriften brasilianischen Rechts wahren.

    Hat Jemand eine Ahnung, wie diese lauten bzw. wo ich diese herbekomme? Kann ich mich z. B. einfach an das Konsulat/die Botschaft wenden?

  • Ich habe gerade versucht, mich auf der Seite des Generalkonsulats für Brasilien in Frankfurt schlau zu machen. Dort ist eine Anleitung online gestellt, wie brasilianische Staatsbürger ihre Unterschrift beim Konsulat beglaubigen lassen können:

    "Falls Sie bereits persönlich beim Generalkonsulat eine Unterschriftsprobe abgegeben haben (bei frühreren Unterschriftsbeglaubigungen): Sie können das bereits unterschriebene Dokument an das Konsulat zuschicken. Bedenken Sie jedoch, dass in diesem Fall die Unterschriftsbeglaubigung lediglich die Übereinstimmung mit der bereits abgegebenen Unterschriftsprobe bescheinigt.

    Falls keine Unterschriftsprobe dem Generalkonsulat vorliegt: das Dokument ist vor einem beim Generalkonsulat eingetragene Notar zu unterschreiben und erst dann an das Konsulat zwecks Beglaubigung (der Unterschrift des Notars) zuzuschicken."

    (http://frankfurt.itamaraty.gov.br/de/unterschrif…_rne_-_post.xml)


    Der erste Absatz hört sich für mich nach dem bei mir vorliegenden Fall an; dass also in Brasilien die Unterschrift aufgrund Vergleich mit einer Unterschriftsprobe beglaubigt werden kann.

    Was denkt ihr?

  • Warum er das nicht angewandt hat, kann ich nicht sagen, mir jedenfalls ist das neu (bin auch erst 2 Jahre dabei), aber ich werde ihn zur Not drauf anstoßen.

  • Ich muss mich mal dran hängen.

    A und B sind Verkäufer und verkaufen ihr Grundstück an C. A wohnt in Brasilien und bekommt von einem deutschen Notar einen Entwurf für eine Vollmacht zum Grundstücksverkauf (B wird bevollmächtigt).

    A unterschreibt die Vollmacht und lässt sodann eine Apostille für seine Unterschrift erstellen. Die Vollmacht wird in die brasilianische Sprache übersetzt und der Übersetzter lässt für seine Unterschrift auch eine Apostille erstellen.

    Ein brasilianischer Notar oder das Konsulat haben erkennbar nicht mitgewirkt.

    B und C schließen dann den Kaufvertrag in Deutschland ab und die Vollmacht wird beigefügt. Gemäß Beglaubigungsstempel des deutschen Notars liegt die Urschrift vor.

    Hatte das schon mal jemand?

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • ...A unterschreibt die Vollmacht und lässt sodann eine Apostille für seine Unterschrift erstellen. ..

    Nach dieser Information
    https://linguabrasilis.de/haager-apostil…nd-deutschland/
    wird die brasilianische Apostille nicht zur Beglaubigung der Unterschrift der Privatperson, sondern zur Beglaubigung der Unterschrift der Behörde verwendet, wobei die Beglaubigung in einem elektronischen Verfahren erfolgt. Die brasilianischen Apostillen würden einen QR-Code und einen Link enthalten, anhand dessen die Echtheit der Urkunde überall überprüft werden kann.

    Informationen der deutschen Vertretungen in Brasilien dazu finden sich hier:
    https://brasil.diplo.de/blob/1052494/4…sation-data.pdf
    Der dort genannte Link funktioniert nicht mehr. Stattdessen ist hier:
    https://www.hcch.net/pt/states/auth…ails3/?aid=1043
    unter der Rubrik „E-Register“ die Möglichkeit der Überprüfung vorgesehen. Danach kann die Echtheit der brasilianischen Apostillen durch Scannen des QR-Codes oder durch Eingabe des alphanumerischen Codes der Apostille auf der Webseite des Nationalen Justizrates überprüft werden.
    Diese Webseite kann aufgerufen werden unter:
    https://apostila.cnj.jus.br/seiapostila/co…no=0&lang=en_US
    Hast Du das schon einmal ausprobiert ?

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Was steht denn unter Ziffer 2, 3 und 4der Apostille(n) ?

    Schon mal lieben Dank für eure Antworten, der Inhalt ist:

    zu Ziffer 2 = Name des Vollmachtgebers

    zu Ziffer 3 = Comparecente (OUTORGANTE)

    zu Ziffer 4 = RECONHECIMENTO 1494......(weitere Zeichen)
    TABELIONATO NOTAS LAURO DE FREITAS

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Tja. Dann ist die Unterschrift des Erschienenen apostilliert, aber nicht notariell beglaubigt. Das entspricht m.E. nicht den Erfordernissen des § 29 GBO.

    Ja, das vermute ich auch. Der Vollmachtgeber war vermutlich bei der Stadt Lauro de Freitas (diesen Vermerk muss ich erst noch übersetzen lassen) und hat dort die Unterschrift beglaubigen lassen aber die Apostille lautet eben auf den Vollmachtgeber und das bringt mir nichts.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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