Wir kriegen hier immer wieder mit, dass die Arbeitsagenturen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufende Leistungen weiter mit Insolvenzforderungen verrechnen. Das dürfte wg. § 94 InsO doch eigentlich nicht gehen?
Jetzt teilt mir ein ARGE-Mitarbeiter etwas nebulös mit, er könne sich auf eine Sonderregelung im SGB berufen.
Kennt die jemand?