Auslandszustellung § 183 II ZPO in die USA

  • Hallo zusammen,
    ich habe vom Richter eine Akte vorgelegt bekommen, in der ich einen Strafbefehl nach § 183 II ZPO über die konsularische Vertretung in die USA zustellen soll.

    Die Empfängerin ist deutsche, lebt aber derzeit in den USA.

    Bin ich für die Auslandszustellung überhaupt zuständig?

    Habe schon herausgefunden, dass ich einen Antrag/Ersuchen direkt an die zuständige Auslandsvertretung schicken muss.

    Wie formuliere ich das genau? Habt ihr evtl. einen Vordruck?

    Vielen Dank!

  • Strafbefehl nach § 183 II ZPO über die konsularische Vertretung in die USA zustellen soll.

    Entweder fehlt da eine Verweisungsvorschrift oder du solltest deine Frage nochmal überdenken ;)

    Für die Zustellung in die USA in einem Zivil- oder Familienverfahren könnte ich dir Muster zukommen lassen; in Strafsachen leider nicht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Schick mir mal per pN deine dienstliche Mail Adresse, wenn du magst. Ich habe 2014 einen Strafbefehl in die USA zugestellt und könnte dir zukommen lassen, was ich seinerzeit verbrochen habe.
    Kann aber Dienstag werden, ich bin heute früher weg :)

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wieso machst Du es überhaupt? Bist Du für die Zustellungen zuständig? Ansonsten macht jeder Entscheider das selbst.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Strafbefehl nach § 183 II ZPO über die konsularische Vertretung in die USA zustellen soll.

    Entweder fehlt da eine Verweisungsvorschrift oder du solltest deine Frage nochmal überdenken ;)

    Für die Zustellung in die USA in einem Zivil- oder Familienverfahren könnte ich dir Muster zukommen lassen; in Strafsachen leider nicht.

    Am Rande: Die Verweisungsnorm ist § 37 Abs. 1 StPO.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich soll jetzt auch einen Strafbefehl in die USA zustellen und komme überhaupt nicht weiter. In ein europäisches Land hab ich das schon mal gemacht, aber Amerika :confused::confused::confused:

    Ich hab unten gelesen, dass jemand das schon hatte. Könnte ich vielleicht auch die Muster bekommen? :)

  • Also: Das Ersuchen auf Zustellung erfolgt gem. Art. 4 des Vertrages zw. der BRD und der USA über die Rechtshilfe von Strafsachen vom 14.10.2003.

    Artikel 4Zustellung von Urkunden

    (1) Der ersuchte Staat bewirkt die Zustellung von Urkunden,die ihm zu diesem Zweck vom ersuchenden Staat übermitteltwerden.(2) Abgesehen von dringenden Fällen wird ein Ersuchen umZustellung einer Ladung nur ausgeführt, wenn es dem ersuchtenStaat spätestens einen Monat vor dem für das Erscheinen desZustellungsempfängers festgesetzten Zeitpunkt zugeht.(3) Die Zustellung wird nachgewiesen durch eine datierte undvom Empfänger unterschriebene Empfangsbestätigung oderdurch eine amtliche Erklärung, welche die Form und das Datumder Zustellung beurkundet.(4) Eine Person, die nicht Staatsangehöriger des ersuchendenStaates und nicht dort ansässig ist und die einer aufgrundeines Ersuchens zugestellten Ladung in den ersuchenden Staatnicht Folge leistet, darf deswegen nicht bestraft oder Zwangsmaßnahmen

    unterworfen werden.
    Wie das Ersuchen auszusehen hat, sagt Art. 17 und hinsichtlich der Übersetzungen gilt Art. 18. Die zuständigen Behörden findest du im Anhang zum Vertrag.
    Oder anders: du musst das Ersuchen frei formulieren und es m.E. über deine Prüfstelle und MJ weiter leiten.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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