Teilabtretung samt bezifferter Nebenleistung

  • Im Grundbuch eingetragen ist eine Grundschuld über 100.000 € nebst 14 % Jahreszinsen und 5 % einmaliger Nebenleistung.

    Nun wird mir eine Abtretungserklärung vorgelegt, gemäß der 50.000 € nebst anteiliger Zinsen seit dem ... sowie Nebenleistungen in Höhe von 2.500 € im Rang des abgetretenen Teilbetrages (weiter unten genannt)
    abgetreten werden.

    Geht das so? Ich habe das so noch nie gesehen, wüsste aber auch nicht was dagegen spricht.

    Und wie würde der Abtretungsvermerk lauten?

  • Die einmalige Nebenleistung von 5 % berechnet sich ja hier zu 5.000 €, so dass genau die Hälfte der Nebenleistung abgetreten wurde. Man könnte also auch die Abtretung "mit anteiliger Nebenleistung" eintragen aber ich denke, man sollte es hier als €-Betrag ausweisen.

    Bedenken habe ich jedenfalls gegen die Formulierung der Abtretung nicht.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Dieser Fall anders herum: Eingetragen ist eine Grundschuld zu 50.000 Euro mit 5.000 Euro einmaliger Nebenleistung.

    Abgetreten werden "20.000 Euro im Rang vor 30.000 Euro mit den auf den abgetretenen Teil entfallenden Nebenleistungen"

    Kann man darausohne weiteres schließen, dass 2.000 Euro Nebenleistung mit abgetreten sind, oder ist das zu unbestimmt?

  • Das wär mir nicht ausreichend genug bestimmt, weil man nicht sicher weiß, welcher Betrag der Nebenleistung auf den abgetretenen Grundschuldteilbetrag entfällt.

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