Hallo allerseits,
kennt sich jemand mit den Voraussetzungen der Aufhebung von Trennungsentschädigungsansprüchen (TEVO NRW) aus?
Habe in der Verordnung nix ob es eine Art Maximalzeitraum gibt und wie diese Umzugskostenvergütung da mit reinspielt:
Fall: Beamter auf Probe, 1 Jahr lang abgeordnet, Anhörung Umzugskostenvergütung erfolgt (Umzugsbereitschaft besteht nicht)
Schon mal vielen Dank!