Trennungsentschädigung Aufhebung

  • Hallo allerseits,

    kennt sich jemand mit den Voraussetzungen der Aufhebung von Trennungsentschädigungsansprüchen (TEVO NRW) aus?
    Habe in der Verordnung nix ob es eine Art Maximalzeitraum gibt und wie diese Umzugskostenvergütung da mit reinspielt:

    Fall: Beamter auf Probe, 1 Jahr lang abgeordnet, Anhörung Umzugskostenvergütung erfolgt (Umzugsbereitschaft besteht nicht)

    Schon mal vielen Dank!

  • Isch over.

    Mit Aushändigung der Umzugskostenzusage bei gleichzeitiger Nicht-Umzugsbereitschaft entfällt damit die Voraussetzung für die Zahlung von Trennungsgeld.

    Wärst Du umzugswillig, könntest Du solange Trennungsgeld bekommen, wie Du nachweist, dass Du Dich um die Anmietung einer angemessenen Wohnung bemühst, aber leider keine angemessene findest. Aber da Du nicht umzugswillig bist, kannst Du Dir den Aufwand und die Auseinandersetzung mit der Verwaltung ersparen.

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