Ich werde das nie wirklich begreifen:
Bei einem verpfändeten Sparkonto (Sicherheitsleistung) begehrt der Gläubiger (ohne Rechtsgrundlage) die Herausgabe.
Die Bank benötigt zur Teilung des Vertrags 1,5 Jahre, da Widerspruch usw., Bank aber egal, da verpfändet.
Wann beginnt die Verjährung? Mit dem Anschreiben des Gläubigers an die Bank oder mit Auszahlung der anteilig verpfändeten Summe?