Wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse?

  • Bei der Bewilligung hatte der Ast. ein Nettoeinkommen in Höhe von ca. 1200 Euro. Davon hat er die Miete beglichen.
    Unterhaltszahlungen sind nicht erfolgt, weil er nicht zahlen konnte.
    Nun bezieht er Erwerbsunfähigkeitsrente, wohnt bei seinen Eltern und zahlt lediglich den Gasabschlag. Unterhalt kann er aufgrund seiner geringen Einnahmen nicht zahlen.
    Handelt es sich um eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse?

  • Warum nicht , wenn ein Ausgabeposten wegfällt ?
    Ich meine aber , dass das eher die Änderung der Einkommens- als die Vermögensverhältnisse betrifft.

  • Kommt natürlich darauf an, wie hoch seine Rente ist bzw. wie viel er jetzt durch den Wegfall der Miete einspart...
    Ich gehe mal orakelmäßig davon aus, dass eine wesentliche Verbesserung (und nur um die geht es hier wohl, oder?) auszuschließen sein dürfte.

  • Die Berechnung ergibt eine Rate von 15 EUR.
    Ich habe mich nur gefragt, ob es sich wirklich um eine wesentliche Änderung/Verbesserung der Einkommensverhältnisse handelt und ich die Raten auch festsetzen darf... - aber wohl ja.

    Einmal editiert, zuletzt von Dpbu (28. Januar 2016 um 11:43)

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