Im Kaufvertrag wird der Käufer vom Verkäufer "zur Bestellung von Grundschulden" zulasten des Kaufobjekts bevollmächtigt. Die Vollmacht enthält keinen Höchstbetrag, keine Zins- und Nebenleistungsangabe, einfach weiter nichts.
Kann aufgrund dieser Vollmacht eine vom Käufer namens des Verkäufers bestellte Grundschuld mit den üblichen Bestimmungen z.B. der Genossenschaftsbanken, eingetragen werden ?