Hallöchen!
Ich komme eigentlich aus der Insolvenz. Denke aber, dass meine Frage hier besser aufgehoben ist. Mit der Suchfunktion konnte ich leider keine -mich zufriedenstellende- Antwort finden. Hoffe, dass das jetzt kein absolut banales Problem ist und ich blöd dastehe. Auf der anderen Seite ist es ja dann für euch einfacher.
Meine Schuldnerin hat einen Antrag nach § 850k i. V. m. § 850f gestellt. Die meisten Ausgaben die sie aufgeführt hat sind mir klar.
Sie berücksichtigt allerdings bei der Berechnung Ihres Existenzminimums den Erwerbstätigenbonus nach § 82 Abs. 3 SGB XII in Höhe von 202,- €. Der Betrag würde allein von der Berechnung her stimmen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob dieser Bonus wirklich etwas in der Berechnung zu suchen hat. Ich muss ja den tatsächlichen Bedarf berücksichtigen und dieser "Bonus" hat meiner Ansicht nach erst mal nicht wirklich was mit dem tatsächlichen Bedarf, sondern mit einer Art Motivation zu tun. 202,- € sind natürlich eine Stange Geld. Sowohl aus Schuldner- als auch aus Gläubigersicht.
Was sagt denn Ihr Vollstreckungsexperten dazu? Hättet ihr eventuell auch Kommentarstellen oder Entscheidungen spontan griffbereit? Unsere Vollstreckungsliteratur hält sich hier nämlich sehr in Grenzen.
Ich bedanke mich schon mal jetzt für eure Antworten.