Insolvenzverwalter Tüchtig ist Verwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerinnen A und B.
Mitarbeiterin Fleißig ist Angestellte in der Kanzlei von RA Tüchtig.
B berät nun A zur "Unternehmensführung und zum allgemeinen Lauf des Universums" (das ist nicht exakt der Rechnungstext, aber ähnlich konkret) und stellt eine einzige Rechnung über rd. 50.000 EUR. Der Geschäftsführer von B ist anscheinend der Ehemann von Frau Fleißig.
Frau Fleißig wiederum wurde zusätzlich im Verfahren A angestellt und nicht kleinlich vergütet. Darüber hinaus hat Frau Fleißig eine eigene Gesellschaft, die "Fleißig UG" und mit dieser gegenüber der Insolvenymasse A eine Vermittlungsprovision in ähnlicher Größenordnung wie die obige Beratung abgerechnet.
In anderen Verfahren, in dem es zu Berührungen zweier Insolvenzverfahren unter dem gleichen Verwalter kam, wurde dies stets dem Insolvenzgericht vorab angezeigt. In manchen Fällen gab es dort dann einen Sonderverwalter, um den Interessenkonflikt zu lösen.
Eure Meinungen dazu würden mich interessieren, insbesondere wie man aus Sicht der RechtspflegerInnen in der Praxis damit umgehen würde.