Hallo zusammen,
ich hab heute eine schöne Akte auf dem Tisch. Die Sache wäre eigentlich ein Regelinsolvenzverfahren gewesen. Dies hat der Gutachter (= späterer Insolvenztreuhänder) in seinem Gutachten auch so ausgeführt.
Eröffnet wurde das Verfahren damals aber - vermutlich aus Versehen - trotzdem als Verbraucherinsolvenzverfahren.
Der Treuhänder hat - angabegemäß um des lieben Friedens willen - nichts dazu gesagt.
Jetzt legt er Schlussrechnung und trägt vor, das Verfahren sei eigentlich ein Regelinsolvenzverfahren gewesen, daher wäre auch eine Insolvenzverwaltervergütung festzusetzen statt der Treuhändervergütung.
Das sehe ich anders. Verbraucherinsolvenz ist Verbraucherinsolvenz, also niedrigere Vergütung.
Hilfsweise beantragt er, die Vergütung für den Insolvenztreuhänder entsprechend erhöht festzusetzen wegen des deutlich erhöhten Arbeitsaufwandes, der mit dem eines normalen Insolvenztreuhänders nicht zu vergleichen gewesen wäre, sondern - irgendwie logisch - dem eines Verwalters in einem Regelinsolvenzverfahren entsprochen hätte.
Er will die Vergütung also entsprechend erhöht haben auf die 40 % der Insolvenzmasse, die auch ein Verwalter in einem gewöhnlichen Regelinsolvenzverfahren bekommen hätte.
Blöde Frage, aber: da kann man nicht viel gegen sagen, oder? Er hat ja schließlich offensichtlich den Aufwand gehabt, den er eigentlich als Regelinsolvenzverwalter hätte haben sollen. Auch, wenn er - auf dem Papier - eben nur Verbraucherinsolvenztreuhänder war.
Würdet ihr das antragsgemäß festsetzen?