Hi,
hier werden Kosten von Pfändungs- und Verhaftungsaufträgen und von einer Detektei/Auskunftei eingeholten EMA-Auskünften bei Erlass eines PfÜbs mit beantragt.
Es wird auch auf Nachfrage hin, nichts vorgetragen, warum die Kosten für den Pfändungs- und Verhaftungsauftrag erstattungsfähig sein sollten (vgl. auch Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. § 788 Rn. 9a) und warum eine Detektei/Auskunftei für eine EMA-Anfrage bemüht wurde, was mit Mehrkosten verbunden ist. Wie seht Ihr das?